Das schwere Zugunglück von Hordorf sollte nach meiner Meinung eine neue Debatte über Sicherheit auslösen. Im Bahnbetrieb geht es grundsätzlich um den Transport von Menschen und Gütern. Diese Transporte werden BEIDE auf den nahezu gleichen Schienenwegen ausgeführt. Ich denke, es gibt nur wenige Schienenwege, die ausschliesslich für den einen oder anderen Transport genutzt werden.
Schienenwege, auf denen Menschen transportiert werden, sind nach meiner festen Überzeugung mit höchster Priorität mit identischen Sicherheitsstandards auszurüsten. Es geht nicht an, dass hier Prioritätlisten abgearbeitet werden, die nach welchen Kriterien auch immer zustande gekommen sind.
Eine Sicherheitsmassnahme, die im deutschen Personenschienenverkehr als Standard festgelegt wird, muss nach meiner festen Überzeugung schnellstmöglich auf allen Schienenwegen, auf denen Personenverkehr abgewickelt wird, installiert werden. Ich glaube, dass hier ein Zeitraum von maximal einem halben Jahr als Installationszeitfenster das höchste der Gefühle sein darf.
Wäre das Zugunglück von Hordorf passiert, wenn man Maxime dieser Art als Handlungsmassgabe hätte?
Gibt es überhaupt Vorgaben dieser Art ?
Ich denke, dass auf folgende Fragen eine Antwort gefordert werden muss:
Ich denke, dass auf folgende Fragen eine Antwort gefordert werden muss:
1. Gibt es einen bindenden Beschluss, der die Bahn verpflichtet, ALLE für den Personenverkehr genutzten Strecken mit den gleichen Sicherheitsstandards auszurüsten?
2. Wenn ja, gibt es einen festen Termin, bis wann die dazu notwendigen Arbeiten abgeschlossen sein werden.
3. Wäre das Zugunglück von Hordorf passiert, wenn dort dieser Standard installiert gewesen wäre?
4. Falls es diesen Beschluss nicht gibt, wird er gefasst werden?
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